Kleinprojekte 2025


Der Region GT8 steht als zusätzliches Förderinstrument zu LEADER noch das Programm Kleinprojekte / Regionalbudget zur Verfügung. Mit diesem Förderprogramm können jährlich kleinere Projekte mit förderbaren Gesamtkosten von maximal 20.000 Euro und einem Fördersatz von 80 % ganz unbürokratisch und ohne viel Aufwand gefördert werden. Der Förderaufruf für das Programm 2025 endete am 28. Februar 2025.

Alle Formulare finden Sie in unserem Download-Bereich.


Hinweis: Der Förderaufruf steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung des Bundes und des Landes. Diese können von den diesjährigen Neuwahlen betroffen sein. Bitte beachten Sie bei Ihrem Antrag, dass sich aus diesen Verzögerungen ein kürzerer Durchführungszeitraum für Sie ergeben kann. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. 


Diese Projekte werden mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) gefördert.




Fördermodalitäten 2025

Die LEADER-Region GT8 ruft zur Einreichung von Projektanträgen im Rahmen des Kleinprojekte-Förderprogramms auf.

  • Bewerbungszeitraum: 28.01.2025 - 28.02.2025
  • Förderquote: 80 % der förderfähigen Kosten

Wer kann Anträge stellen? Projektträger:innen können sein:

  • Juristische Personen des privaten Rechts 
  • Natürliche Personen und Personengesellschaften
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts 

Was wird gefördert? Gefördert werden Kleinprojekte, die den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum sichern und weiterentwickeln. Beispiele:

  • Investive Infrastrukturmaßnahmen: Bänke, Hinweistafeln, Spielplatz- oder Mehrgenerationenplatz-Ausstattungen
  • Nicht-investive Maßnahmen: Workshops, Printmedien

Welche Projekte sind ausgeschlossen? Nicht förderfähig sind:

  • Maßnahmen von Parteien und politischen Gruppierungen
  • Wirtschaftsnahe Projekte oder Maßnahmen der Wirtschaftsförderung
  • Projekte von Unternehmen (außer Kleinstunternehmen der Grundversorgung und gemeinnützigen Unternehmen)
  • Beihilferechtlich relevante Maßnahmen
  • Gemeindliche oder hoheitliche Pflichtaufgaben
  • Einzelne energetische Maßnahmen (z. B. PV-Anlagen, Energiegewinnungsanlagen)

Besonderheit: Geförderte Projekte müssen einen öffentlichen Mehrwert aufweisen. Dies bedeutet:

  • Uneingeschränkte öffentliche Zugänglichkeit oder Nutzung
  • Signifikanter öffentlicher Nutzen, der das Eigeninteresse der/s Antragsteller:in überwiegt

Haben Sie eine Idee, die den ländlichen Raum stärkt? Dann reichen Sie Ihren Antrag ein und gestalten Sie die Zukunft der Region GT8 aktiv mit!

Bitte setzen Sie sich zwecks Klärung Ihrer Fördermöglichkeiten vor Einreichung eines Förderantrages mit unserem Regionalmanagement der LEADER-Region GT8 (c/o projaegt gmbh), Alexander Jaegers, in Verbindung.  Er ist telefonisch unter der Festnetznummer 02561 917169 - 3 und der Mobilnummer 0178-455 4509 sowie per Mail an regionalmanagement@gt-acht.de erreichbar.

Alle notwendigen Dokumente finden Sie unter www.leader-gt8.de/downloads.

Kleinprojekt-Beispiele aus den Vorjahren finden Sie beispielsweise hier.